Amtliche Abnahmen


TÜV-Assistenz bei der Prüfung von Tankanlagen

In der Regel müssen alle oberirdischen Tankanlagen mit mehr als 10.000 Liter Rauminhalt sowie alle unterirdischen Anlagen und Anlagenteile vor einer Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung oder bei endgültiger Stilllegung  durch einen Sachverständigen geprüft werden.

Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) und die zugehörigen Anlagenverordnungen der einzelnen Bundesländer (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe) legen Rahmenbedingungen fest, die bei Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen eingehalten werden müssen. Dieses Gesetz schreibt auch folgende Prüfungen von Tankanlagen vor:

  • Prüfung vor Inbetriebnahme jeder Anlage
  • Regelmäßig wiederkehrende Prüfung alle 5 Jahre
  • In Wasserschutzgebieten gilt eine Prüffrist von 2 ½ Jahren für alle unterirdischen Tankanlagen

Als Betreiber einer solchen Öltankanlage müssen Sie rechtzeitig einen Sachverständigen mit der Anlagenprüfung beauftragen.

Diese Organisationsaufgabe nehmen wir Ihnen ab!

Wir bieten eine umfassende Beratung zu allen Fragen, die sich durch diese Auflagen ergeben. Ebenso koordinieren wir die Terminabsprache mit dem Sachverständigen/TÜV und begleiten die Überprüfung Ihrer Tankanlage.

 

Mängelbeseitigung

Sofern während der Überprüfung Ihrer Tankanlage durch den Sachverständigen/TÜV Mängel festgestellt werden, sind wir als zugelassener Fachbetrieb gem. § 19 l WHG (Wasserhaushalts-Gesetz) berechtigt, diese Mängel sofort zu beheben. Dadurch kann in den meisten Fällen eine Nachprüfung vermieden werden, wodurch Sie Kosten und Zeit sparen.

Im Anschluss an die Mängelbehebung stellen wir eine schriftliche Bescheinigung für Sie und für die zuständige Behörde aus.

WHG-Zertifikat

 

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