Heizöllagerung in Hochwassergebieten
Die verheerenden Überschwemmungen in Deutschland 1999 und 2002 verursachten enorme Schäden. Aufschwimmende Heizöltankanlagen wurden undicht, Gewässer und Gebäude verschmutzt, teure Sanierungen erforderlich.
Die Notwendigkeit, die Vorschriften für die Heizöllagerung in Hochwassergebieten weiter zu präzisieren, wurde durch diese Ereignisse nachhaltig unterstrichen.
Zwischenzeitlich sind ein Teil der betroffenen Gebiete als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen, (es kommen ständig weitere hinzu), die Hochwasserstände eines zu erwartenden Jahrhunderthochwassers (HQ 100) sind für die einzelnen Flurstücke festgelegt worden.
Heizöltankanlagen in Hochwassergebieten müssen gegen Aufschwimmen gesichert sein. Für die Auftriebssicherungen und für die durch die Einleitung der Auftriebskräfte (*) beanspruchten Gebäudeteile sind statische Nachweise zu erbringen. Die Tankwände müssen nachweislich dem äußeren Wasserdruck (**) standhalten.
Auch alle anderen Anlagenbestandteile wie Armaturen und Leitungen müssen bei Hochwasser dicht bleiben.
Berechnung des Auftriebs bei einem 5.000 Liter Tanks: 5 x 1,3 = 6,5 Tonnen
Auf einem Tankboden, der z.B. 3 m unter dem Hochwasserspiegel liegt, beträgt der äußere Wasserdruck somit 3 Tonnen pro m².
Wir bauen kubische Heizöltankanlagen (Kellerstahltanks) ein, die die gestellten Anforderungen erfüllen (einschließlich Auftriebssicherungen, Statik, Armaturen, Leitungen und Sachverständigen-Abnahme). Außerdem rüsten wir vorhandene kubische Kellertankanlagen beliebigen Fabrikates in vollem Umfang nach. Ältere vorhandene Batterietankanlagen sind für eine Nachrüstung in der Regel nicht geeignet.
Der Tankboden ist naturgemäß einem höheren Wasserdruck ausgesetzt als die Tankdecke und muss stärker versteift werden. Die Profilwände eines Systemtanks sind für äußeren Wasserdruck hervorragend geeignet und müssen nur bei sehr hohen HQ 100 zusätzlich versteift werden.
* Auftrieb pro m³ (= 1.000 Liter) Lagervolumen: 1 Tonne
Zudem ist ein Sicherheitszuschlag (S) von 1,3 zu beachten.
** Pro Meter Hochwasserstand entsteht ein äußerer Wasserdruck von 1 t pro m².
Prüfpflichten für Heizöltankanlagen in Hochwassergebieten
Heizöltankanlagen in Hochwassergebieten sind prüfpflichtig. Ein Sachverständiger nach § 18 VAwS bestätigt in seinem Prüfbericht der zuständigen Kreisverwaltungs-behörde, dass die Tankanlage in allen Belangen für Überflutungszustände geeignet ist.
Um die Kosten weiter zu minimieren übernehmen wir auch die statische Bearbeitung der Auftriebssicherungen und der Einleitung der Auftriebskräfte ins Gebäude. Hierfür ist eine gründliche Bestandsaufnahme der Bausubstanz unerlässlich. Bauteile, die zur Einleitung der Auftriebskräfte geeignet sind und die ausreichend Gegengewicht aufbringen, müssen festgelegt werden. Vor der Ausführung werden alle Planungs- und Berechnungsunterlagen einem Ingenieurbüro für Baustatik zur Prüfung vorgelegt. In gleicher Weise wird bei der Nachrüstung vorhandener kubischer Kellertanks verfahren. Die Schlussabnahme durch den Sachverständigen war bei allen der über 300 Anlagen, die von uns neu oder umgebaut wurden ohne Probleme und mängelfrei.